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Profitieren Sie jetzt mit der richtigen privaten Krankenversicherung

 

Impressum

Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie Angestellte mit einem Brutto-Monatseinkommen von 4.162,50 Euro (entspricht jährlich 49.950 Euro) dürfen sich privat krankenversichern.

Wir vergleichen für Sie eine Vielzahl von Tarifen verschiedener Anbieter und bieten Ihnen diejenigen Produkte an, die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passen.

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    Wer kann sich privat versichern?

    Angestellte deren Einkommen seit mehr als drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt (Einkommensgrößen: 2010 49.950,- EUR, 2009 48.600,- EUR, 2008 48.150,- EUR). Achtung! Durch eine laufende Gesetzesänderung werden auch Angestellte deren Einkommen 2010 erstmalig über der Versicherungspflicht-grenze liegt bereits zum 01.01.2011 in die Private wechseln können (Abschaffung des 3-Jahres-Moratoriums).

    Selbständige und Freiberufler können sich ohne Vorbedingungen in jedem Fall privat krankenversichern.

    Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Dienstherrn die so genannte Beihilfe, die einen bestimmten Prozentsatz aller Krankheitskosten übernimmt. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sollten durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.

    Studenten können sich entweder bereits vor Beginn des Studiums von der Pflicht zur Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und können sich dann bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. Dies ist ebenfalls möglich, wenn mit Vollendung des 25. Lebensjahres die Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern endet und die Ver­sicherungspflicht eintritt oder nach 14 Fachsemestern bzw. mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Möglichkeit zur Versicherung in der Studentischen Krankenversicherung erlischt.
     
    Vorversicherung    
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    Familienangehörige privat mitversichern?
  • Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Angebot! Sehr gerne vergleichen wir für Sie die Tarife von über 40 Privaten Krankenversicherungen.

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    Ihre personenbezogenen Daten dürfen nur mit Ihrer Einwilligung gespeichert und weiterverarbeitet werden, weshalb wir Sie vor der Übermittlung von personenbezogenen Daten an uns um die Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung bitten müssen. Ihre Einwilligung kann auch elektronisch erklärt werden (§ 4 Abs. 2 TDDSG - Teledienstedatenschutzgesetz). Mit Absendung der Vergleichsanfrage (§ 3 TDDSG) und aktivem Setzen des Häkchens im Kästchen mit der Beschriftung "Ja, ich akzeptiere die Erklärung zum Datenschutz" erklären Sie sich hiermit einverstanden.

    Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Weiterhin können Sie Ihre Angaben jederzeit widerrufen oder deren Löschung beantragen (§ 28 Abs. 1 BDSG - Bundesdatenschutz- gesetz). Bitte senden Sie uns hierfür eine kurze Nachricht an die im Impressum genannte Email-Adresse.

    Wie bereits beschrieben, werden Ihre Daten nur für die Vergleichserstellung verwendet und hierfür ggf. an einen Kooperationspartner (Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister) weitergeleitet. Diese nehmen Kontakt mit Ihnen auf und helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich. Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten wird ausgeschlossen und ist den bearbeitenden Kooperationspartnern untersagt.
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    Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage bei unvollständigen Daten leider nicht möglich ist. Die Vergleichs- erstellung erfolgt immer individuell, daher bitten wir Sie, nur ernst gemeinte Anfragen zu stellen und unseren Kooperationspartnern die gebotene Fairness entgegen zu bringen